Hier findet Ihr alles von A wie Ampel bis Z wie Zahnrad
Alles zum Führerschein - siehe unten
B196 – NEU ab 2020 - Motorradfahren mit Autoführerschein
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer
Motorradunterricht
Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
KEINE Theorieprüfung erforderlich
KEINE Praxisprüfung erforderlich
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
FÜHRERSCHEINUMTAUSCH:
Graue, Rosa oder DDR-Papierführerscheine, ausgestellt vor dem 1.1.1999:
Umtauschfrist ist je nach Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt
Geburtsjahr Umtausch bis zum
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1.2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 &später 19.1.2025
Mit Scheckkarten-Führerschein
(ab 1.1.1999 ausgestellt):
Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2033
umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ansonsten gilt folgende Umtauschfrist:
Ausstellungsjahr Umtausch bis zum
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 1 9.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033
Und was, wenn es doch mal richtig schiefgelaufen ist? Was tun beim Unfall? Darf man den Helm abnehmen und wenn ja, wie? Worauf ist zu achten? Was kann da alles noch passieren? Das ist Stress pur und da will man ja gerne helfen, aber nichts falsch machen. Daher der Tipp - seht mal auf der ADAC-Seite nach in der Rubrik Motorrad, dort sind ein paar gute Hinweise zu finden für den Fall, den wir alle lieber nicht haben wollen.